TERMINE
In der Regel ermögliche ich es innerhalb von 7-14 Tagen ein Erstgespräch zu erhalten.
Die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen werden individuell i.d.R. zwischen drei und vier Wochen vereinbart. Je nach Anliegen und individueller Situation kann meine Unterstützung dann auch unregelmäßig bzw. in größeren Zeitintervallen genutzt werden.
So unterschiedlich wie die Anliegen und Vorerfahrungen der Klienten sind, die zu mir kommen, so unterschiedlich kann die Anzahl der Termine sein. Es ist immer Ihre Entscheidung wie lange Sie die Beratung in Anspruch nehmen möchten. Sie können dabei von Sitzung zu Sitzung entscheiden, ob Sie nochmal kommen möchten.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um kurze, schriftliche Absage spätestens 48 Stunden vorher. Ansonsten muss ich diesen leider in Rechnung stellen.
HONORAR
90,00 EUR Erstgespräch (90 Min.)
90,00 EUR Einzelsitzung (50 Min.)
Eine Einzelsitzung dauert 90 Minuten, um erfahrungsgemäß effektiv arbeiten zu können.
Manchmal ist es sinnvoll ein längeres Gespräch zu führen, um ein Thema abzurunden. Ich biete daher auf Wunsch und Absprache auch längere Termine an.
Für Studenten und Auszubildende gelten reduzierte Konditionen nach Absprache.
KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSE
Da ich die Heilerlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz besitze, werden von privaten Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen bei entsprechenden Vertragsbedingungen die Kosten ganz oder teilweise übernommen.
Selbstzahler
Vorteil, dass keine Datenspeicherung einer psychischen Diagnose bei den Krankenversicherungen erfolgen muss:
Immer mehr Anfragende, ob gesetzlich oder auch privat versichert, greifen daher darauf zurück die überschaubaren Kosten für ihre Therapie/ Coaching selbst zu übernehmen.
Damit können negative Auswirkungen im Job (zB Berufszulassung, Berufserlaubnis, Approbation, Verbeamtung), bei Versicherungsabschlüssen (zB Berufsunfähigkeit, private Krankenversicherung, Lebensversicherung) und auch in gerichtlichen Verfahren (zB Sorgerechtsverfahren, Scheidungsverfahren, Strafverfahren im Verkehrsrecht, MPU) vermieden werden.
Coaching-Leistungen sind von der Steuer absetzbar.
Vorteil kurzfristiger Termine für Erstgespräch und Folgesitzungen:
Bei Praxen mit Kassenzulassung betragen die Wartezeiten aktuell 6-12 Monate.
SCHWEIGEPFLICHT
Ich unterliege der Schweigespflicht nach StGB § 203. Insofern werden sämtliche Informationen und Daten selbstverständlich diskret und streng vertraulich behandelt.
QUALITÄTSSICHERUNG
Um die Qualität meiner Arbeit fortlaufend zu überprüfen, nehme ich regelmäßig an Supervisionen teil. Darüber hinaus besuche ich weiterhin Fortbildungen, um möglichst zeitnah neue wissenschaftliche Erkenntnisse in meine Arbeit einfließen zu lassen.